Flexibilitätsprämie

Mit der Einführung des EEG 2012 wurden die Bedingungen zur Stromeinspeisung vom Gesetzgeber geändert. Die Betreiber von Biogasanlagen können seitdem ihren Strom direkt an der Strombörse anbieten. Dabei kann u.a. die Flexibilitätsprämie in Anspruch genommen werden.

Die Flexibilitätsprämie hat das Ziel, den Anteil an einer regelbaren, nachfrageorientierten Stromversorgung zu erhöhen, um bei starker Nachfrage möglichst viel Strom aus erneuerbaren Energien produzieren zu können. Durch die Zusatzzahlungen soll ein Anreiz zu Investitionen in den Ausbau der Biogasanlagen geschaffen werden, der diese flexible Stromproduktion ermöglicht. Die Flexibilitätsprämie bietet den Anlagenbetreibern in Verbindung mit der Direktvermarktung die Möglichkeit einer Erlössteigerung.

Die technische Eignung der Anlage ist einmalig durch einen Umweltgutachter zu bestätigen. Grundlage für dieses Gutachten bildet ein dreitägiger Demonstrationsbetrieb. Mit einer Zulassung für den Bereich Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energien ist die QAL Umweltgutachter GmbH berechtigt, Bescheinigungen für die Inanspruchnahme der Flexibilitätsprämie sowie Bescheinigungen für die technische Eignung der Biogasanlage für einen bedarfsorientierten Betrieb gemäß §39 g, Abs. 4 EEG 2021 (im Rahmen der Anschlussförderung) zu erstellen.