18.05.2020

Umsetzungsfrist der Flexibilitätsprämie verlängert

Die Umsetzungfrist der Flexibilitätsprämie wurde um 8 Monate verlängert.

Der deutsche Bundestag hat aufgrund der Corona-Pandemie ein Gesetz zur Änderung des EEG 2017 beschlossen. Die Frist zur Umsetzung auf flexible Fahrweise und die damit verbundene Geltendmachung der Flexibilitätsprämie wurde um 8 Monate verlängert und endet nun am 31.07.2021. Betreiber von Biomasseanlagen haben somit bis Ende Juli kommenden Jahres Zeit, um sowohl die Inbetriebnahme der zusätzlichen, flexiblen Leistung durchzuführen, als auch die Registermeldung im Marktstammdatenregister vorzunehmen.

Bei Neuanlagen, die ihren Zuschlag im Rahmen der Ausschreibung erhalten haben, wird die Realisierungsfrist um sechs Monate verlängert.

Weitere Informationen zur Flexbilitätsprämie finden Sie hier.

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