Das deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) regelt die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen in das öffentliche Stromnetz und legt weiterhin die Vergütung für die Einspeisung fest. Das EEG fördert die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, wie Wasserkraft, Windenergie, Geothermie, Solarenergie sowie Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Biomethan, Deponiegas und Klärgas.
Um den Anlagenbetreibern einen Anreiz zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu geben, sieht das EEG verschiedene Zusatzvergütungen vor, die sich positiv auf Ihre Einspeisevergütung auswirken. Um eine solche Zusatzvergütung beanspruchen zu können, müssen verschiedene Kriterien erfüllt werden, deren Einhaltung von einem unabhängigen Umweltgutachter bestätigt werden muss.
Wir erstellen die Gutachten für Ihre Einspeisevergütung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), speziell Gutachten nach §27 EEG 2009 und 2012, für Stromerzeugung aus Biomasse.
Gerne stellen wir Ihnen auch ein elektronisches Einsatzstofftagebuch zur Verfügung oder erstellen Ihr Gutachten zur Inanspruchnahme der Flexibilitätsprämie zur Bestätigung der technischen Eignung der Biogasanlage für einen bedarfsorientierten Betrieb gemäß §39g EEG 2021.
QAL Umweltgutachter GmbH - Ihr Partner für eine nachhaltige und sichere Zukunft
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