Am 06. August 2013 trat die Verordnung über „Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen“ in Kraft. Besser bekannt ist sie als Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV).
Für kleine und mittelständische Unternehmen bieten wir als Alternative zu einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001 die Nachweiserstellung für das Alternative System gemäß Anlage 2 der SpaEfV an.
Im Regelverfahren (ab 2015) erfolgen eine „Erfassung und Analyse der eingesetzten Energieträger sowie von energieverbrauchenden Anlagen und Geräte. Nach der „Bewertung des Einsparpotenzials“ erfolgt eine „Rückkopplung zur Geschäftsleitung und Entscheidung über den Umgang mit den Ergebnissen“.
Ziele
Ihre Vorteile
Haben Sie Fragen zu einem Nachweis oder benötigen Sie ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Angebot? Gerne helfen wir Ihnen bei Ihrem persönlichen Anliegen weiter.
QAL Umweltgutachter GmbH
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