29.05.2020

SpaEfV: Fristverlängerung für Antragsjahr 2020

Besondere Ausgleichsregelung - Fristverlängerung für Antragsjahr 2020

Durch die am 29.05.2020 in Kraft getretene Gesetzesänderung des EEG 2017 (Bundesblatt Jahrgang 2020 Teil 1 Nr. 24, 28. Mai 2020 S. 1070-1072), können im Antragsjahr 2020 die fristrelevanten Unterlagen (Wirtschaftsprüferbescheinigung und das Zertifikat/Zollformular) bis zum 30.11.2020 nachgereicht werden. Der Antrag zur Begrenzung der EEG-Umlage selbst muss jedoch fristgerecht bis spätestens zum 30.06.2020 über das ELAN-K2 Portal gestellt werden. Weitere Informationen können hier nachgelesen werden.

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