15.07.2024
NUTS-2 im REDcert-System
Information zur Verwendung von NUTS-2 Werten im REDcert-System
Laut den aktuellen Vorgaben zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) liegt nun die Verantwortung der Mitgliedstaaten aktualisierte NUTS2-Werte vorzulegen, die dann von der Europäischen Kommission gemäß den geltenden rechtlichen Anforderungen bewertet und bestätigt werden müssen.
In Anbetracht dieser Situation interpretieren wir die Sachlage folgendermaßen:
- Für die Ernte 2023 war die Verwendung der alten NUTS-Werte aus RED (I) noch erlaubt.
- Für die Ernte 2024 können die Disaggregierte Standardwerte / Teilstandardwert gem. RED II für Anbau (eec) und Transport (etd) oder selbst berechnete Werte verwendet werden, wenn noch keine neuen Werte durch die Mitgliedstaaten veröffentlich bzw. zugelassen wurden.
- Eine Angabe des NUTS-2 Gebietes aus dem die Biomasse stammt, ist weiterhin ratsam.
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