15.07.2024

NUTS-2 im REDcert-System

Information zur Verwendung von NUTS-2 Werten im REDcert-System

Laut den aktuellen Vorgaben zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) liegt nun die Verantwortung der Mitgliedstaaten aktualisierte NUTS2-Werte vorzulegen, die dann von der Europäischen Kommission gemäß den geltenden rechtlichen Anforderungen bewertet und bestätigt werden müssen.

In Anbetracht dieser Situation interpretieren wir die Sachlage folgendermaßen:

  • Für die Ernte 2023 war die Verwendung der alten NUTS-Werte aus RED (I) noch erlaubt.
  • Für die Ernte 2024 können die Disaggregierte Standardwerte / Teilstandardwert gem. RED II für Anbau (eec) und Transport (etd) oder selbst berechnete Werte verwendet werden, wenn noch keine neuen Werte durch die Mitgliedstaaten veröffentlich bzw. zugelassen wurden.
  • Eine Angabe des NUTS-2 Gebietes aus dem die Biomasse stammt, ist weiterhin ratsam.

 

 

Wir sind für Sie da!

Sie haben Fragen oder möchten Sie mehr über unsere Leistungen erfahren?

Kontaktieren Sie uns gerne direkt.