02.10.2019

Neue SpaEfV- Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung

Mit der Änderung der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) im Oktober 2019 wurde § 5 aufgehoben

Mit der Änderung der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) im Oktober 2019 wurde § 5 aufgehoben. Dies hat zur Folge, dass neu gegründete Unternehmen, die als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) anstelle eines Umwelt- oder Energiemanagementsystems ein alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz betreiben wollen, keine Erleichterungen mehr erhalten.

Betroffene Unternehmen sollten sich daher vor Antragstellung bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt informieren.

Weitere Informationen zu SpaEfV finden Sie hier.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.