03.05.2022

Information zum REDcert-DE-Zertifizierungssystem

Seit 8. Dezember 2021 sind die neue Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung und Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung in Kraft. Mit der Neufassung der Nachhaltigkeitsverordnungen wurde die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2018/2001; kurz RED II) in nationales Recht umgesetzt.

Die Neufassung der Nachhaltigkeitsverordnungen sehen wie erwartet keine DE-Zertifizierungssysteme mehr vor. Vor dem 08. Dezember 2021 für „Normalbetriebe“ ausgestellte DE-Zertifikate bleiben für einen Zeitraum von 12 Monaten ab ihrem Laufzeitbeginn gültig. Entgegen dem ursprünglichen Verordnungsentwurf sieht der § 24 jetzt jedoch erfreulicherweise vor, dass „die von den Zertifizierungssystemen getroffenen Regelungen für Klein- und Kleinstbetriebe unberührt bleiben…“. Die ursprüngliche Laufzeit der Zertifikate für diese Betriebe – 3 Jahre bei Kleinbetrieben und 5 Jahre bei Kleinstbetrieben – bleibt damit in vollem Umfang erhalten. Eine Umstellung auf das REDcert-EU System kann natürlich jederzeit erfolgen.

In keinem Fall können jedoch neue REDcert-DE Zertifikate mehr ausgestellt werden, da das System als solches nicht mehr existiert.

Eine Umstellung auf das REDcert-EU System kann natürlich jederzeit erfolgen – in diesem Fall können Sie gerne mit uns Kontakt (Telefon, Email) aufnehmen, wir senden Ihnen dann gerne ein Angebot für die Zertifizierung nach REDcert EU zu.