01.07.2022

Fristverlängerung zur Zertifizierung nach der deutschen Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung

Mit der Änderungsverordnung der deutschen Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung hat die Bundesregierung einer Fristverlängerung über den 30.06.2022 hinaus auf den 31.12.2022 zugestimmt und genehmigt.

Wirtschaftsbeteiligte die gemäß der BioSt-NachV zukünftig einen Nachhaltigkeitsnachweis für den Bezug der Einspeisevergütung im EEG benötigen, haben nun auch nach Ablauf der ursprünglichen Frist am 30.06.2022 Zeit, ein entsprechendes Zertifikat zu erhalten, ohne den Anspruch auf die Einspeisevergütung zu verlieren.

Voraussetzung hierfür ist, die bestätigte Eigenerklärung an die BLE, sich einem anerkannten Zertifizierungssystem angeschlossen zu haben und die Bestätigung der Zertifizierungsstelle, dass aufgrund Kapazitätsgründen keine Zertifizierung vor dem 30.06.2022 möglich war.