31.08.2019

Flexdeckel ist ausgeschöpft

Flexdeckel ist ausgeschöpft und 15 Monatsfrist beginnt.

Mit dem Erreichen des sogenannten „Flexdeckels“ beginnt laut Pressemitteilung der BNetzA eine Übergangsfrist von 15 Monaten. Das heißt, Betreiber von Biomasseanlagen haben somit bis Ende November 2020 Zeit, um sowohl die Inbetriebnahme der zusätzlichen, flexiblen Leistung durchzuführen, als auch die Registermeldung im Marktstammdatenregister vorzunehmen. Letztere darf frühestens drei Monate vor der geplanten Inanspruchnahme der Flexibilitätsprämie erfolgen.

Nach Ablauf der Frist haben bestehende Biomasseanlagen keinen Anspruch mehr auf die Flexibilitätsprämie.

Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass Anlagenbetreiber planen sollten, dass die Meldung und zumindest die Inbetriebnahme innerhalb des 15-Monatszeitraums erfolgt.

Weitere Informationen zur Flexbilitätsprämie finden Sie hier.

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